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Ihr Weg zu uns - Antragsstellung und Wegbeschreibung

Sie möchten eine Reha im Reha-Zentrum Bad Pyrmont machen?

Wichtig ist...

... dass Sie rehafähig sind. Das bedeutet Sie müssen in der Lage sein, selbstständig zu den Anwendungen und Therapien zu gehen und Sie müssen sich selbstständig anziehen und waschen können. Es wird unterschieden zwischen:

Anschlussheilbehandlung

Heilverfahren

Ihr Wunsch- und Wahlrecht

Drucken Sie das Formular Wunsch- und Wahlrecht aus und kreuzen Sie Ihre Prioritäten an. Anschließend legen Sie das unterschriebene Formular Ihrem Reha-Antrag bei. 
Online-Reha-Antragstellung

Erreichbarkeit unserer Rehabilitandenverwaltung:
Montag - Donnerstag von 8 - 15 Uhr, freitags von 8 - 12 Uhr

Telefon: 05281 169 2410

Nach einem Krankenhausaufenthalt kann der Patient im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung (AHB) in unsere Klinik kommen. Eine AHB erfolgt ausschließlich im direkten Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt bzw. spätestens zwei Wochen nach der Entlassung. Sie setzt einen dringenden, kurzfristigen Start in die Reha voraus, etwa nach einer vorausgegangenen Operationen. Den hierfür erforderlichen Antrag stellt der Arzt oder Sozialarbeiter im Krankenhaus. Das weitere Verfahren ist analog zum Heilverfahren. 

Schritt 1: Reha als Anschlussheilbehandlung (AHB) beantragen

Wenn Sie die Anschlussheilbehandlung (AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt starten, müssen Sie sich nicht um alles kümmern. Da viele Patienten dazu zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der Lage sind, kümmert sich der Sozialdienst in Ihrem Krankenhaus um alles.  Dies dient Ihrer Entlastung, denn gerade nach einer erschöpfenden Operation kommt diese Unterstützung meist sehr gelegen. Dennoch haben Sie bei der Klinikauswahl vollstes Mitspracherecht und Sie können sich Ihre Wunschklinik aussuchen.

Wunsch- und Wahlrecht bei der AHB: Das Gespräch mit dem Sozialdienst

Es ist zu empfehlen, sich gut auf das Gespräch mit dem Sozialdienst im Krankenhaus vorzubereiten, da es vorkommen kann, dass der Sozialdienst nur wenig Zeit hat, sich gemeinsam mit Ihnen um Ihren Reha-Antrag zu kümmern und Ihnen Ihre Fragen rund um die Anschlussheilbehandlung zu beantworten. Haben Sie klare Vorstellungen was Sie möchten und welche Fragen Sie haben. Die Organisation einer AHB, im Krankenhaus wird häufig auch als „Entlassmanagement“ bezeichnet.

Am besten funktioniert das wie folgt:

  • Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit dem Sozialdienst und kündigen Sie dabei an, dass Sie über Ihr Wunsch- und Wahlrecht bzgl. der anstehenden AHB besprechen möchten.
  • Finden Sie Ihre Wunschklinik. Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen im nächsten Schritt.
  • Nutzen Sie unser vorgefertigtes Formular zur Ausübung Ihres Wunsch- und Wahlrechtes
  • Tel.:  05281 169 0
  • Besprechen Sie Ihre Klinikwahl bei Ihrem Termin mit dem Sozialdienst und geben Sie dem Mitarbeiter Ihre schriftliche Begründung für Ihre Wunschklinik

Schritt 2: Die richtige Rehaklinik finden

Wenn Sie die AHB im Anschluss an eine geplante Operation machen müssen, können Sie bereits die Wartezeit im Krankenhaus optimal nutzen, um nach Ihrer Wunschklinik zu recherchieren.

Auf der Suche nach der richtigen Rehaklinik gibt es einiges zu beachten. Gesetzlich vorgegeben ist, dass die Rehaklinik im Umkreis des überweisenden Krankenhauses liegen muss, falls eine Rückverlegung notwendig wird. Daher darf die Entfernung nicht mehr als 200 Kilometer betragen. Ebenso muss Ihre Wunschklinik natürlich medizinisch für die Behandlung Ihrer Erkrankung geeignet sein. Bietet die Rehaklinik besondere Therapieangebote? Können ggf.  Nebenindikationen mitbehandelt werden? All das sind wichtige Argumente, mit dem Sie Ihre Wunschklinik begründen können. Natürlich sollten Sie auch Ihre persönlichen Beweggründe in den Antrag mit einfließen lassen:

Ihr Kostenträger muss Ihr Wunsch- und Wahlrecht beachten, wenn die Klinikwahl im Antrag nachvollziehbar begründet ist. Hier können Sie sich das Formular für Ihre Wunschklinik herunterladen.

Schritt 3: Der Reha-Antrag ist abgeschickt – und jetzt?

Der Kostenträger prüft Ihre Unterlagen – dies geht in der Regel sehr schnell, da Ihr Aufenthalt im Krankenhaus zeitlich begrenzt ist. Der Sozialdienst wird vom Kostenträger über die Entscheidung informiert.

Diese kann unterschiedlich ausfallen:
Ihre Reha wurde in Ihrer Wunschklinik genehmigt: Der Kostenträger leitet seine Entscheidung direkt auch an Ihre Wunschklinik weiter und Sie müssen sich um nichts kümmern. Diverse Formalitäten wie Anreisedatum etc. werden vom zuständigen Sozialdienstmitarbeiter geklärt und Ihnen mitgeteilt.

Ihre Reha wurde genehmigt, jedoch nicht in Ihrer Wunschklinik: Hier lohnt es sich, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen.

Ihre Reha wurde abgelehnt: Hierbei kommt es auf den Ablehnungsgrund an. Diagnosen und Krankenhausaufenthalte, die eine AHB nach sich ziehen, sind in der Regel festgelegt und werden nur in medizinischen Ausnahmefällen abgelehnt. In den allermeisten Fällen lohnt es sich, Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen, oder eine Reha als Heilverfahren zu beantragen.

Bei Heilverfahren (HV) stellen der Patient und der Haus- bzw. Facharzt einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (z.B. Braunschweig-Hannover), wenn Ihr Gesundheitszustand eine Reha medizinisch erfordert – also auch losgelöst von einem medizinischen Notfall oder einer Operation. Das gilt für Menschen jeden Alters. Je nach Erkrankung kann das Heilverfahren das Ziel verfolgen, Ihren Gesundheitszustand zu verbessern, ein Fortschreiten des Krankheitsprozesses aufzuhalten oder bereits eingetretene Funktionsstörungen weitestgehend zu reduzieren oder wiederherzustellen. Der Impuls, eine Reha als Heilverfahren zu machen, kann von Ihrem Arzt kommen; Sie können dies aber auch selbst anregen und sich von Ihrem Arzt dazu beraten lassen.

Schritt 1: Reha als Heilverfahren (HV) beantragen

Eine Rehabilitation als Heilverfahren (HV) müssen Sie selbst bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung beantragen. Hier gelangen Sie Schritt für Schritt in Ihre Wunschklinik, so haben Sie alle Dokumente schneller beisammen und ausgefüllt.

Die richtige Rehaklinik finden: Wo finde ich die beste Hilfe für mich?
Auf der Suche nach der richtigen Rehaklinik sollten Sie beachten, dass diese medizinisch für Ihre Erkrankung geeignet sein muss. Gibt es die richtige Fachabteilung für Sie? Bietet die Rehaklinik besondere Therapieleistungen, die Sie gern wahrnehmen möchten oder die Ihnen Ihr Arzt empfiehlt? Können evtl. Nebendiagnosenmitbehandelt werden? All das sind wichtige Punkte, die die Wahl Ihrer Wunschklinik später in Ihrem Reha-Antrag begründen können. Auch sogenannte persönliche Gründe können Sie in den Antrag mit einfließen lassen.

Sie möchten zu uns? Wie geht es nun weiter?
Dann müssen Sie Ihre Wahl schriftlich dem Kostenträger mitteilen. Hierzu nutzen Sie unser Formular Wunsch- und Wahlrecht und kreuzen Sie Ihre Prioritäten an. Anschließend legen Sie das unterschriebene Formular Ihrem Reha-Antrag bei. Ihr Kostenträger muss Ihr Wunsch- und Wahlrecht beachten, wenn die Klinikwahl im Antrag nachvollziehbar begründet ist.

Können wir Ihnen dabei behilflich sein? Kontaktieren Sie uns gerne! Kontakt

Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen: Reha-Verordnung und Antragsunterlagen

Ihr Hausarzt oder Ihr Facharzt muss Ihnen die Reha als medizinisch notwendige Maßnahme zunächst empfehlen und verordnen. Dabei stellt er Ihnen einen ärztlichen Befundbericht S0051 aus – ein notwendiges Dokument für den Reha-Antrag. Der Befundbericht enthält detailliert Ihre diagnostizierten Erkrankungen und die dadurch entstehenden beruflichen und gesundheitlichen Einschränkungen.

Anschließend benötigen Sie weitere Antragsformulare, um Ihren Reha-Antrag zu vervollständigen. Diese subd abhängig von Ihrem Kostenträger. Die Formulare der Deutschen Rentenversicherung (DRV) finden Sie beispielsweise hier . Sie erhalten die Antragsformulare andernfalls immer auf Nachfrage direkt bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung.

 

Schritt 3: Reha-Antrag versenden

Reichen Sie Ihren Reha-Antrag gemeinsam mit dem ärztlichen Befundbericht S0051 und dem Formular Wunsch- und Wahlrecht bei der für Sie zuständigen Rentenversicherung ein.

Schritt 4: Abwarten und möglicherweise aktiv werden

Die Rentenversicherung prüft Ihre Unterlagen – dies kann ein paar Wochen dauern. Anschließend erhalten Sie einen Brief mit den folgenden Möglichkeiten:

a. Ihre Reha wurde in Ihrer Wunschklinik genehmigt: Die Rentenversicherung leitet ihre Entscheidung direkt auch an Ihre Wunschklinik weiter und Sie müssen sich um nichts kümmern. Diverse Formalitäten wie Einladungsschreiben, Anreisedatum etc. erhalten Sie direkt von der bewilligten Rehaklinik.

b. Ihre Reha wurde genehmigt, jedoch nicht in Ihrer Wunschklinik: Ihr Kostenträger schlägt Ihnen eine oder mehrere Alternativkliniken vor. Dies müssen Sie aber nicht akzeptieren, es kann sich hier um Vertragskliniken Ihres Kostenträgers handeln, mit denen er besonders günstige Vergütungen abgeschlossen hat. Hier lohnt es sich, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen.

c. Ihre Reha wurde abgelehnt: Hierbei kommt es auf den Ablehnungsgrund an. In den allermeisten Fällen lohnt es sich, Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen.

Die Unterbringung für Begleitpersonen ist mit Vollverpflegung und Kurtaxe für 65,27 € pro Tag im Patientenzimmer möglich.

Informationen zur Vorbereitung der Rehamaßnahme

Wir empfehlen den Rehabilitanden grundsätzlich die Anreise mit der Bahn, nicht zuletzt da das Parkplatzangebot der Therapiezentren sehr begrenzt ist. Die Versicherten werden mit dem klinikeigenen Personentransporter vom Bahnhof abgeholt. Die administrative Aufnahme erfolgt beim Eintreffen in der Klinik an der Rezeption.

Häufig stellt sich die Frage, was wird in der Reha benötigt, was habe ich zu beachten? Um Ihnen die Planung der Rehamaßnahme zu erleichtern, haben wir Ihnen hier einige praktische Tipps für die Vorbereitung zusammengefasst und Ihnen eine Checkliste zum Download zusammengestellt.

Übrigens: Für Ihre Wäsche stehen Ihnen Waschmaschinen und Trockner gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung.

Den medizinischen Rehabilitanden-Fragebogen, der Ihnen mit der Einberufung zugeschickt wird, bitte unbedingt zu Hause ausfüllen und bei der Anreise mitbringen. Ihr/e zuständige/r Stationsarzt*ärztin oder Bezugstherapeut benötigt ihn beim Aufnahmegespräch. Am besten, Sie packen ihn Ihr Handgepäck, dann haben Sie ihn direkt parat.

Bitten Sie Ihre behandelnden Ärzte am Heimatort um Aushändigung vorhandener Unterlagen (z. B. Röntgenbilder, EKGs, Krankenhausentlassungsberichte) zur Vorlage in unserer Klinik. So können Doppeluntersuchungen vermieden werden.

Sie haben schon eine Bewilligung für eine Rehabilitation bei uns im Haus?
So gelangen Sie zu uns!

Am besten richten Sie Ihre Anreise so ein, dass Sie am Vormittag gegen 10:00 Uhr ankommen - insbesondere wenn Sie keine allzu weite Anfahrt haben. Denn dann haben Sie und wir weniger Stress und Sie können eher mit der Therapie beginnen. Wir können die Aufnahmeuntersuchung und die notwendigen Formalitäten in Ruhe durchführen und Sie haben Zeit, sich mit Ihrem neuen Aufenthaltsort vertraut zu machen und sich rasch bei uns wohl zu fühlen.


Am günstigsten ist es, wenn Sie mit der Bahn kommen. Dann reist Ihr Gepäck voraus und ist vor Ihnen in der Klinik. Sie teilen uns Ihre Ankunftszeit mit, damit wir Sie vom Bahnhof Bad Pyrmont abholen können. Sie können auch ohne Auto Ihre Freizeit reichhaltig gestalten. Die Stadtmitte ist in etwa 10 Minuten zu Fuß zu erreichen. Am Wochenende werden Ausflüge in die Umgebung mit dem Bus angeboten.

Wenn Sie mit dem Auto anreisen, sollten Sie wissen, dass die Therapiezentren nur über sehr wenige Parkplätze verfügt. Sie werden Ihr Auto in den angrenzenden Wohnstraßen parken müssen. Die günstigsten Anreisewege haben wir Ihnen hier beschrieben: 

Aus Richtung Norden und Osten

Nehmen Sie die Ausfahrt Bad Eilsen (Nr.35) der A 2 Hannover - Bad Oeynhausen. Halten Sie sich rechts und fahren Sie zunächst in Richtung Detmold, bis nach etwa 10 km die Abzweigung nach Barntrup kommt. In Barntrup ist Bad Pyrmont beschildert.

Aus Richtung Osten und Süden

Nehmen Sie die Ausfahrt Warburg (Nr. 65) der A 44 Kassel - Dortmund. Biegen Sie rechts ab in Richtung Brakel, fahren Sie an Brakel und Steinheim vorbei bis zur Ausfahrt Blomberg. Weiter geht’s auf der B 1 in Richtung Hameln bis etwa 6 km hinter Blomberg. Die Abzweigung nach rechts ist mit Bad Pyrmont beschildert.

Aus Richtung Süden und Westen

Nehmen Sie die Ausfahrt Ostwestfalen-Lippe (Nr. 28) der A 2 Bielefeld - Bad Oeynhausen. Über Lemgo fahren Sie in Richtung Hameln. In Barntrup ist Bad Pyrmont beschildert.

Im Ort Bad Pyrmont
Folgen Sie Sie der Ausschilderung der "Klinikroute". Zum Entladen Ihres Gepäcks können Sie bis vor den Eingang der Therapiezentren fahren. Wir wünschen Ihnen eine angenehme und sichere Anreise!

 

So erreichen Sie uns

Online oder per E-Mail

Für alle Anliegen:

Kontaktformular

E-Mail: 
info@rehazentrum-bad-pyrmont.de


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Per Post oder Fax

Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns 
gern Ihr Anliegen.


Reha-Zentrum Bad Pyrmont
Therapiezentrum Brunswiek

Auf der Schanze 5
31812 Bad Pyrmont

Telefax:
05281 - 169 2492